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Beschluss zur Zuchtzulassung vom 05.05.2021

 

Für die Erteilung der Zuchtzulassung ist die Körung mit nur einem Ausstellungsergebnis, ab der Jugendklasse, mit mind. "sehr gut" ausreichend.

Die Zuchtwarte verzichten darauf das 2. Ausstellungsergebnis nachholen zu lassen.

 

Der Beschluss ist bis zum 31.12.2021 befristet.