Verhaltensbeurteilungen/Körungen
20.04.2021
Für die Teilnahme an einer Körung ist nur noch eine Ausstellung erforderlich. Die Ausstellung muss mindestens in der Jugendklasse (mind. sg) erfolgt sein.
Dieser Beschluss ist bis zum 31.12.2021 gültig.
06.04.2021
Die Verhaltensbeurteilung II ist für Hunde bis 18 Monate. Die Beurteilung der Hunde über 12 Monate erfolgt weiterhin ausschließlich durch einen Körmeister.
Dieser Beschluss ist bis zum 31.12.2021 gültig.