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Verhaltensbeurteilungen/Körungen

 

20.04.2021

Für die Teilnahme an einer Körung ist nur noch eine Ausstellung erforderlich. Die Ausstellung muss mindestens in der Jugendklasse (mind. sg) erfolgt sein.

Dieser Beschluss ist bis zum 31.12.2021 gültig.

 

06.04.2021

Die Verhaltensbeurteilung II ist für Hunde bis 18 Monate. Die Beurteilung der Hunde über 12 Monate erfolgt weiterhin ausschließlich durch einen Körmeister.

Dieser Beschluss ist bis zum 31.12.2021 gültig.