Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
wie bereits viele Mitglieder festgestellt haben werden, erfolgte bisher keine
Einladung zur satzungsgemäßen Mitgliederversammlung in den Regional- und
Ortsgruppen.
Durch die aktuelle Lage bezüglich der Corona-Pandemie und den entsprechenden
Anordnungen gemäß des Infektionsschutzgesetzes durch die Landesregierungen,
sehen wir derzeit keine Möglichkeit die Mitgliederversammlung durchzuführen.
Wenn die Infektionslage und die behördlichen Bestimmungen es wieder zulassen
(u.a. Infektionsschutzverordnung des jeweiligen Bundesland) und wir somit eine
Mitgliederversammlung wieder allgemein verantworten können, werden wir zu
einer „Präsenz Mitgliederversammlung“ einladen. Entsprechend dem derzeitigen
Kenntnisstand hoffen wir, dass dieses bis zum Herbst der Fall sein wird.
Die für Juni 21 geplante Delegiertenversammlung ist in den Herbst verlegt worden.
Was spricht gegen eine virtuelle Versammlung?
Um eine virtuelle Versammlung durchführen zu können, müssen einige Vorgaben
zwingend erfüllt und rechtzeitig für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden, wie
dass Vorliegen der erforderlichen Zugangsdaten, den Link zur Plattform, den
persönlichen Einwahldaten nebst geheimen Passwort, Codes etc. Voraussetzung
sind dafür natürlich die erforderlichen technischen Mittel, wie PC/Laptop mit
Kamera, Mikrofon und ein entsprechender schneller Internetzugang, welches
jedem teilnehmenden Mitglied zur Verfügung stehen muss.
Der Verein muss die Grundvoraussetzung für eine Plattform stellen und darauf
achten, auch alle Mitglieder des Vereins mit in diese Versammlung einzubeziehen.
In den Fällen, wo Abstimmungen oder Wahlen durchzuführen sind, bedarf es hierzu
weitere besondere Vorkehrungen und es müssen die gesetzlichen
Abstimmungsvoraussetzungen gewahrt bleiben.
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten, wie z.B. das Umlaufverfahren, auch hierbei
muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder entsprechend informiert und die
Unterlagen fristgerecht erhalten.
Wenn aber unsererseits dieses nicht vollständig sichergestellt werden kann,
besteht die Gefahr, dass eine anberaumte virtuelle Versammlung für einzelne
Mitglieder eine „besondere Erschwernis“ bei der Ausübung ihrer
Mitgliedschaftsrechte darstellt. Dieses birgt für uns als Regionalgruppenleitung ein
nicht zu kalkulierendes Risiko, dass Wahlen und die gefassten Beschlüsse
möglicherweise angefochten werden können und damit die Versammlung ungültig
ist.
Aus den vorgenannten Gründen haben wir uns gegen eine virtuelle
Mitgliederversammlung entschieden. Wir können die sehr hohen Voraussetzungen
an eine rechtsgültig durchzuführende “virtuelle Mitgliederversammlung” nicht
gewährleisten.
Wie bereits zu Beginn dargestellt, werden wir eine Präsenz Mitgliederversammlung
zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchführen.
Aufgrund der derzeitigen sehr schwierigen Gesamtsituation hoffen wir, dass diese
Entscheidung auch in ihrem Sinne ist.
Sobald die aktuelle Situation es erlaubt, werden wir einen Termin bekannt geben
und die Einladungen fristgemäß versenden.
Bleiben Sie gesund, so dass wir uns dann auf einer Präsenzveranstaltung sehen
und diskutieren können.
Im Namen des Präsidiums und der Regionalgruppenleitungen