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Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

 

wie bereits viele Mitglieder festgestellt haben werden, erfolgte bisher keine

Einladung zur satzungsgemäßen Mitgliederversammlung in den Regional- und

Ortsgruppen.

 

Durch die aktuelle Lage bezüglich der Corona-Pandemie und den entsprechenden

Anordnungen gemäß des Infektionsschutzgesetzes durch die Landesregierungen,

sehen wir derzeit keine Möglichkeit die Mitgliederversammlung durchzuführen.

Wenn die Infektionslage und die behördlichen Bestimmungen es wieder zulassen

(u.a. Infektionsschutzverordnung des jeweiligen Bundesland) und wir somit eine

Mitgliederversammlung wieder allgemein verantworten können, werden wir zu

einer „Präsenz Mitgliederversammlung“ einladen. Entsprechend dem derzeitigen

Kenntnisstand hoffen wir, dass dieses bis zum Herbst der Fall sein wird.

 

Die für Juni 21 geplante Delegiertenversammlung ist in den Herbst verlegt worden.

 

Was spricht gegen eine virtuelle Versammlung?

Um eine virtuelle Versammlung durchführen zu können, müssen einige Vorgaben

zwingend erfüllt und rechtzeitig für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden, wie

dass Vorliegen der erforderlichen Zugangsdaten, den Link zur Plattform, den

persönlichen Einwahldaten nebst geheimen Passwort, Codes etc. Voraussetzung

sind dafür natürlich die erforderlichen technischen Mittel, wie PC/Laptop mit

Kamera, Mikrofon und ein entsprechender schneller Internetzugang, welches

jedem teilnehmenden Mitglied zur Verfügung stehen muss.

 

Der Verein muss die Grundvoraussetzung für eine Plattform stellen und darauf

achten, auch alle Mitglieder des Vereins mit in diese Versammlung einzubeziehen.

 

In den Fällen, wo Abstimmungen oder Wahlen durchzuführen sind, bedarf es hierzu

weitere besondere Vorkehrungen und es müssen die gesetzlichen

Abstimmungsvoraussetzungen gewahrt bleiben.

 

Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten, wie z.B. das Umlaufverfahren, auch hierbei

muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder entsprechend informiert und die

Unterlagen fristgerecht erhalten.

 

Wenn aber unsererseits dieses nicht vollständig sichergestellt werden kann,

besteht die Gefahr, dass eine anberaumte virtuelle Versammlung für einzelne

Mitglieder eine „besondere Erschwernis“ bei der Ausübung ihrer

Mitgliedschaftsrechte darstellt. Dieses birgt für uns als Regionalgruppenleitung ein

nicht zu kalkulierendes Risiko, dass Wahlen und die gefassten Beschlüsse

möglicherweise angefochten werden können und damit die Versammlung ungültig

ist.

 

Aus den vorgenannten Gründen haben wir uns gegen eine virtuelle

Mitgliederversammlung entschieden. Wir können die sehr hohen Voraussetzungen

an eine rechtsgültig durchzuführende “virtuelle Mitgliederversammlung” nicht

gewährleisten.

 

Wie bereits zu Beginn dargestellt, werden wir eine Präsenz Mitgliederversammlung

zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchführen.

 

Aufgrund der derzeitigen sehr schwierigen Gesamtsituation hoffen wir, dass diese

Entscheidung auch in ihrem Sinne ist.

 

Sobald die aktuelle Situation es erlaubt, werden wir einen Termin bekannt geben

und die Einladungen fristgemäß versenden.

 

Bleiben Sie gesund, so dass wir uns dann auf einer Präsenzveranstaltung sehen

und diskutieren können.

 

Im Namen des Präsidiums und der Regionalgruppenleitungen