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Präsidiumsratsbeschluss vom 06.08.2020 zur Körordnung – Verhalten II (16 Wochen bis zu 18 Monaten)

 

 

Liebe Mitglieder,

 

bedingt durch die Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen konnten leider viele unserer Hovawarte nicht bis zu ihrer Altersgrenze von 13. Monaten an einer Verhalten II teilnehmen.

Gerade für unsere Züchter ist das eine wichtige Rückmeldung zu Ihren Würfen und ein idealer Ort für ein „Welpentreffen“.

 

Aus diesem Grund hat sich das Körmeistergremium beraten und empfohlen die Körordnung zeitlich befristet anzupassen.

Am 06.08.2020 ist der Präsidiumsrat dieser Empfehlung gefolgt und hat wie folgt beschlossen:

 

Die Verhaltensbeurteilung II wird für Hovawarte im Alter ab 16 Wochen bis zu 18 Monaten durchgeführt, frühestens jedoch ab Gültigkeit der Tollwutschutzimpfung. Die Beurteilung durch einen Zuchtwart darf bis 12 Monate erfolgen, über 12 Monate muss die Beurteilung durch einen Körmeister erfolgen.

 

Der Beschluss ist gültig bis 31.12.2020.

 

Zur Zeit werden von uns Hygienekonzepte und Ablaufpläne bei den jeweiligen Ämtern der Veranstaltungsplätze eingereicht. Sobald uns die Zustimmungen bzw. Genehmigungen vorliegen werden im Veranstaltungskalender die Anmeldungen freigeschaltet. Wir planen zusätzliche Veranstaltungen, da die Teilnehmerzahl durch die Corona Pandemie begrenzt ist. Diese werden nach und nach im Terminkalender eingestellt.

 

Wir freuen uns sehr auf die Wiederaufnahme unserer Veranstaltungen und auf ein Wiedersehen mit Ihnen.

 

Herzliche Grüße

 

Ihre Funktionsträger der HZD e.V.