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Liebe Mitglieder,

 

die Änderung des § 5 Abs. 1d unserer Satzung wurde im Vereinsregister eingetragen.

 

Die Namen der neuen Mitglieder werden ab sofort nicht mehr alle drei Monate im Vereinsmagazin veröffentlicht, sondern monatlich im Mitgliederbereich der HZD-Website.

 

Hier noch einmal zur Erinnerung ein Auszug des entsprechenden Paragraphen:

 

„Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt durch einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein, der an die Geschäftsstelle der HZD zu senden ist. Das Aufnahmebegehren wird einmal im Monat im Mitgliederbereich der HZD-Webseite veröffentlicht. Innerhalb von 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung kann gegen die Aufnahme widersprochen werden. Ein Widerspruch ist schriftlich, mit Begründung, an die Geschäftsstelle zu senden. Das Präsidium entscheidet über den Widerspruch, bis dahin gilt eine vorläufige Mitgliedschaft. …“.

 

Petra Dorszewski-Grashof

für das TIK