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Text: Petra Dorszewski-Grashof

 

Betrifft: Tierschutzhundeverordnung

Ausstellungstauglichkeitstest für Hovawarte in NRW nicht erforderlich

 

Der massive Protest des VDH und etlicher anderer Hundevereine hat Wirkung gezeigt - zumindest in Nordrhein-Westfalen.

 

Amtstierärzte, die die neue Tierschutzhundeverordnung auf alle Hunderassen überstülpten, wurden in diesem Bundesland auf den Boden der Realität zurückgeholt.

 

Der VDH hat die Liste der Hunde, die bei der Ausstellung in Dortmund im Oktober besondere Gesundheitsunterlagen beizubringen haben, in seinem Newsletter veröffentlicht.

 

Hier anliegend das Rundschreiben und der Link zu den weiteren Infos:

https://www.hund-und-pferd.de/hundeaussteller/tierschutzhundeverordnung

 

Ihr könnt eure Hovawarte also für Dortmund unbeschwert anmelden.