Text: Petra Dorszewski-Grashof
Betrifft: Tierschutzhundeverordnung
Ausstellungstauglichkeitstest für Hovawarte in NRW nicht erforderlich
Der massive Protest des VDH und etlicher anderer Hundevereine hat Wirkung gezeigt - zumindest in Nordrhein-Westfalen.
Amtstierärzte, die die neue Tierschutzhundeverordnung auf alle Hunderassen überstülpten, wurden in diesem Bundesland auf den Boden der Realität zurückgeholt.
Der VDH hat die Liste der Hunde, die bei der Ausstellung in Dortmund im Oktober besondere Gesundheitsunterlagen beizubringen haben, in seinem Newsletter veröffentlicht.
Hier anliegend das Rundschreiben und der Link zu den weiteren Infos:
https://www.hund-und-pferd.de/hundeaussteller/tierschutzhundeverordnung
Ihr könnt eure Hovawarte also für Dortmund unbeschwert anmelden.